Die Regierung will die Dauer des Aufenthalts und der Beschäftigung eines Teils der ausländischen Arbeiter um ein Jahr verlängern.
Die Entscheidung gaben das Justizministerium und das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit am Dienstag bekannt. Berücksichtigt worden seien die Schwierigkeiten ausländischer Arbeiter mit der Ein- und Ausreise wegen der anhaltenden Covid-19-Pandemie und der Personalmangel bei kleinen und mittleren Unternehmen, in ländlichen Gebieten sowie in Fischerdörfern.
Mögliche Nutznießer sind zugelassene Gastarbeiter, deren Aufenthalt und Beschäftigungsverhältnis im Zeitraum vom 13. April bis Ende dieses Jahres endet. Automatisch verlängert werden die Arbeitsvisa E-9 oder H-2.
Die Regierung erwartet, dass 70.000 bis 110.000 ausländische Arbeiter von der Maßnahme profitieren werden.