Ein Gesetzentwurf für die Finanzierung eines bezahlten Impfurlaubs durch die Regierung hat einen parlamentarischen Ausschuss passiert.
Der Gesundheitsausschuss der Nationalversammlung billigte am Mittwoch eine entsprechende Revision zum Gesetz zur Prävention von Infektionskrankheiten.
Wer geimpft wurde, dem kann demnach ein bezahlter Urlaub gewährt werden. Der Staat und Gebietskörperschaften können nötigenfalls Unternehmern die Kosten für das Urlaubsgeld erstatten.
Ziel der Gesetzgebung ist es, Impfungen bei Selbstständigen und Beschäftigten in speziellen Beschäftigungsformen zu fördern. Die Höhe des Urlaubsgeldes und der Zahlungsbereich sollen durch eine präsidiale Verordnung festgelegt werden.