Künftig können ausländische Vertretungen in Südkorea stellvertretend für Gastarbeiter Versicherungsleistungen für Arbeitsunfälle beantragen.
Entsprechende Verbesserungen des Systems gab der Koreanische Dienst für Arbeitsunfallversicherung und Wohlfahrt am Montag bekannt. Zuständige bei den Auslandsvertretungen in Südkorea könnten demnach stellvertretend kostenlos entsprechende Anträge stellen.
Bisher durften neben den unmittelbaren Familienangehörigen von Gastarbeitern lediglich zertifizierte Anwälte für Arbeitsrecht und Rechtsanwälte im Namen ihrer Klienten solche Anträge stellen. Für Gastarbeiter bestanden Schwierigkeiten aufgrund von Sprachbarrieren, wegen des Risikos einer illegalen Vermittlung und hoher Kosten.
Nach Angaben des Statistikamtes gab es letztes Jahr 923.000 Gastarbeiter in Südkorea. Das sind 10,7 Prozent mehr als fünf Jahre zuvor. Die Zahl ihrer Anträge auf Versicherungsleistungen für Arbeitsunfälle stieg in dem Zeitraum um 25,9 Prozent auf 9.543 im vergangenen Jahr.