Covid-19-Infizierte und in Quarantäne Befindliche können voraussichtlich am Tag der Präsidentschaftswahl abends an die Urnen gehen.
Der parlamentarische Ausschuss für politische Reformen hat am Donnerstag in einem Unterkomitee eine entsprechende Revision des Wahlgesetzes gebilligt.
Demnach sollen die Wahllokale bis 19.30 Uhr geöffnet bleiben, damit Infizierte und in Quarantäne Befindliche ab 18 Uhr, der ursprünglichen Schließungszeit der Wahllokale, wählen können.
Nach einer Plenarsitzung des Reformausschusses wird der Entwurf am Freitag im Ausschuss für Gesetzgebung zur Abstimmung gebracht. Sollte die Vorlage dann im Plenum der Nationalversammlung am Montag verabschiedet werden, wird die Regelung bei der Präsidentschaftswahl am 9. März zur Anwendung kommen.