Die mit dem Coronavirus infizierten und in Quarantäne befindlichen Wähler dürfen für die Stimmabgabe bei der Präsidentschaftswahl am 9. März ausgehen.
Das gab Son Young-rae, Sprecher des Gesundheitsministeriums, bekannt.
Solche Wähler dürfen am Wahltag oder am Samstag, dem zweiten Tag der vorzeitigen Stimmabgabe, zum Zweck der Stimmabgabe die Wohnung verlassen.
Am Wahltag können sie zwischen 18 und 19.30 Uhr wählen. Am Samstag dürfen sie erst nach 17 Uhr unterwegs sein und sollen das Wahllokal vor 18 Uhr erreichen. Sie werden in gesondert eingerichteten Wahlkabinen ihre Stimme abgeben.