Vom heutigen Donnerstag an bis zur südkoreanischen Präsidentenwahl am 9. März ist es verboten, die Ergebnisse von Umfragen zur Wahl zu veröffentlichen.
Laut der Nationalen Wahlkommission ist es bis 19.30 Uhr am 9. März untersagt, Umfrageergebnisse bekannt zu machen oder zu zitieren, die Zustimmungswerte für Parteien im Zusammenhang mit der Wahl oder einen möglichen Wahlsieger vermuten lassen.
Umfragen, die vor dem 3. März durchgeführt wurden, können jedoch noch veröffentlicht oder in Medienberichten zitiert werden, sollte der Befragungszeitpunkt eindeutig kenntlich gemacht werden.
Die vorzeitige Stimmabgabe findet am Freitag und Samstag statt. Die Wahllokale sind von 6 bis 18 Uhr geöffnet. Die Wähler können an einem beliebigen Wahllokal im Land ihre Stimme abgeben, hierfür brauchen sie nur ihren Ausweis vorzuzeigen.