Corona-Infizierte und in Quarantäne befindliche Wähler sollen am morgigen Tag der Präsidentschaftswahl per Kurznachricht über die Modalitäten der Stimmabgabe informiert werden.
Die Behörde für Krankheitskontrolle und -prävention teilte am Montag mit, dass die Leiter der zuständigen öffentlichen Gesundheitszentren am Wahltag zweimal solche SMS versenden würden.
Diese müssen Corona-Infizierte und in Quarantäne befindliche Wähler in ihrem Wahllokal vorzeigen.
Wer die Kurznachricht nicht bekommen hat, kann stattdessen auch eine SMS vorzeigen, in der eine medizinische Institution über die Bestätigung einer Infektion mit dem Coronavirus informierte. Einen solchen Nachweis kann auch das zuständige Gesundheitszentrum übermitteln.
Corona-Infizierte und in Quarantäne Befindliche können von 18 bis 19.30 Uhr im Wahllokal an ihrem Wohnsitz wählen. Für andere Wähler haben die Wahllokale von 6 bis 18 Uhr geöffnet.
Die Behörden riefen infizierte Wähler auf, unter Berücksichtigung der Strecke bis zum Wahllokal ab 17.50 Uhr aufzubrechen. Wer in Agrar- und Fischereigebieten wohne oder schlecht zu Fuß sei, dürfe sich schon um 17.30 Uhr auf den Weg machen. Öffentliche Verkehrsmittel dürften aber nicht genutzt werden.