Südkorea wird Covid-19 von einer Infektionskrankheit der Klasse 2 auf die der Klasse 4 herabsetzen.
Entsprechende Änderungen einer Bekanntmachung kündigte die Behörde für Krankheitskontrolle und -prävention (KDAC) heute vorab an.
Die Maßnahme dient der Umsetzung der Phase 2 der Roadmap für die Anpassung der Krisenstufe bei Covid-19. Es wird erwartet, dass ab Anfang oder Mitte August Covid-19 ähnlich wie die Grippe behandelt wird.
Bei der Klassifikation der Infektionskrankheiten wird Covid-19 derzeit in Klasse 2 geführt, so wie Tuberkulose, Masern, Cholera, Typhus, Hepatitis A und die Hansen-Krankheit. Im Falle von Infektionskrankheiten dieser Gruppe muss angesichts der Verbreitungsgefahr ein Ausbruch oder eine Epidemie innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, und die Isolierung wird verlangt.
Zu den Infektionskrankheiten der Klasse 4 zählen Influenza (Grippe), akute Atemwegsinfektionen und die Hand-Fuß-Mund-Krankheit.
Mit der Einleitung der Phase 2 der Roadmap wird die Maskenpflicht für Innenräume, die noch für einige Einrichtungen, darunter Krankenhäuser und stationäre Einrichtungen mit Infektionsgefahr, gilt, zu einer Empfehlung gelockert. Damit wird die Maskenpflicht vollständig entfallen.