Die Regierung hat am Mittwoch Änderungen des Strafrechts und des Gesetzes über die Mütter- und Kindergesundheit angekündigt, die eine Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche erlauben.
Der Änderungsentwurf zum Strafrecht sieht vor, dass Frauen bis zur 14. Schwangerschaftswoche ohne besondere Gründe auf eigenen Wunsch einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen dürfen.
Zwischen der 15. und 24. Schwangerschaftswoche dürfen Frauen neben den im aktuellen Gesetz über die Mütter- und Kindergesundheit genannten Gründen für die Abtreibungszulassung auch aus gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen abtreiben. Zuvor sollen jedoch Beratungen und eine 24-stündige Bedenkfrist erfolgen.
Zu den im aktuell gültigen Gesetz genannten Gründen für die Zulassung eines Schwangerschaftsabbruchs zählen eugenische und genetische Behinderungen und Krankheiten der Eltern, eine Schwangerschaft als Folge einer Vergewaltigung oder Blutschande sowie gesundheitliche Risiken für die Schwangere.
Die Regierung teilte mit, noch binnen Jahresfrist die Gesetzesänderungen abzuschließen.