Der Oberste Gerichtshof in Südkorea hat entschieden, dass eine Person in der nationalen Krankenversicherung ihres gleichgeschlechtlichen Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft mitversichert werden darf.
Das Richtergremium bestätigte am Donnerstag in der Klage von So Seong-wook gegen den Nationalen Krankenversicherungsdienst (NHIS) das Urteil der Vorinstanz zugunsten des Klägers.
Dies stellt das erste Urteil des Obersten Gerichtshofs dar, mit dem gesetzlich verankerte Rechte gleichgeschlechtlicher Paare zum Teil anerkannt wurden, die hierzulande zivilrechtlich nicht anerkannt werden.
Der NHIS hatte 2020 den Versicherungsschutz für So als Unterhaltsberechtigter im Rahmen der Mitgliedschaft seines gleichgeschlechtlichen Partners Kim Yong-min bei der Krankenversicherung gewährt. Jedoch hatte der Versicherungsdienst im Oktober jenes Jahres den Status einseitig rückgängig gemacht und eine separate Zahlung gefordert, weil die Bedingungen für die Anerkennung als Unterhaltsberechtigter nicht erfüllt seien.
So reichte daraufhin eine Verwaltungsklage ein und argumentierte, dass ihm aufgrund des Geschlechts das Recht auf die Mitversicherung als Unterhaltsberechtigter entzogen worden sei.