Ein Beamter des Militärnachrichtendienstes ist am Donnerstag wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrats an die Militärstaatsanwaltschaft überwiesen worden.
Laut Ermittlern des Defense Counterintelligence Command wird dem Mitarbeiter des Korea Defense Intelligence Command (KDIC) unter anderem Spionage vorgeworfen.
Nach dem Militärstrafgesetz und dem Strafgesetz liegt ein Spionageverbrechen vor, wenn man eine Spionagehandlung zugunsten des „Feindes“ begeht. Im schlimmsten Fall steht darauf die Todesstrafe.
Die Bezeichnung „Feind“ bezieht sich dabei ausschließlich auf Nordkorea. Das heißt, dass eine Verbindung mit Nordkorea festgestellt wurde.
Die Weitergabe von Informationen durch den Beamten wurde im Juni von den Geheimdiensten entdeckt, daraufhin wurde das Militär benachrichtigt.
Das Kommando zur Spionageabwehr bestätigte, dass personenbezogene Informationen zu mehreren südkoreanischen Geheimdienstagenten an einen Chinesen weitergegeben worden waren. Dazu sollen auch Informationen über sogenannte „schwarze Agenten“ oder verdeckt arbeitende Agenten zählen.
Deshalb seien mehrere Dutzend Geheimagenten nicht nur aus China, sondern auch aus Russland und Südostasien eilig zurückgekehrt, hieß es.