Doppelverdienende Paare können ab dem kommenden Jahr bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen.
Die Nationalversammlung verabschiedete am Donnerstag einen Entwurf zur Überarbeitung des Gesetzes zur Gleichstellung der Geschlechter bei der Beschäftigung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die Vorlage sieht die Verlängerung der Dauer des Elternurlaubs von bis zu zwei Jahren auf drei Jahre vor, je eineinhalb Jahre für beide Elternteile. Die Elternzeit kann zudem in drei Phasen eingeteilt werden, derzeit sind es zwei.
Der Vaterschaftsurlaub wird von zehn Tagen auf 20 Tage verlängert. Aufgrund der Lockerung der Regelungen kann der Vaterschaftsurlaub binnen 120 Tagen nach der Geburt und in drei Etappen genommen werden.
Der Urlaub zur Fruchtbarkeitsbehandlung wird von derzeit drei Tagen auf sechs Tage verlängert. Die Anzahl der bezahlten Urlaubstage hierfür steigt von einem auf zwei Tage.