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Politik

Keine Anklage gegen First Lady im Luxustaschenskandal

Write: 2024-10-02 16:05:59Update: 2024-10-02 17:13:18

Keine Anklage gegen First Lady im Luxustaschenskandal

Photo : KBS News

Im Skandal um den Erhalt einer Luxustasche und weiterer teurer Geschenke ist First Lady Kim Keon-hee nicht angeklagt worden. 

Die Bezirksstaatsanwaltschaft Seoul Zentral beschloss am Mittwoch, dass Kim kein Vorwurf zu machen sei. Sie werde nicht wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Bestechungsgesetz angeklagt. 

Auch Pastor Choi Jae-young, der Kim die Luxustasche geschenkt hatte, werde nicht angeklagt. 

Vor zehn Monaten war ein heimlich aufgenommenes Video über ein Treffen zwischen Kim und Choi und die Übergabe der Handtasche durch ein Internetmedium veröffentlicht worden. Vor fünf Monaten hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsteam zu dem Fall gebildet. Erstmals hatte die Staatsanwaltschaft gegen die Frau eines amtierenden Präsidenten ermittelt. 

Choi hatte Kim zwischen Juni und September 2022 eine Dior-Tasche im Wert von drei Millionen Won (rund 2.300 Dollar), Kosmetika der Marke Chanel im Wert von 1,79 Millionen Won (1.360 Dollar) und einen Whisky im Wert von 400.000 Won (300 Dollar) geschenkt. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass diese Geschenke in keinem Zusammenhang mit den Amtsgeschäften von Präsident Yoon Suk Yeol stehen. Außerdem habe es keine Gegenleistungen gegeben.

Choi hatte behauptet, dass er einige Bitten unterbreitet habe, darunter die Ernennung des ehemaligen Abgeordneten des US-Repräsentantenhauses, Jay Chang Joon Kim, zum Berater des Präsidenten. 

Eine Grundlage für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft war zudem, dass das Anti-Bestechungsgesetz zwar den Ehepartnerinnen und -partnern von Beamten die Annahme von Geschenken im Zusammenhang mit deren Amtsgeschäften verbietet, jedoch keine Strafen dafür vorsieht. 

Die Staatsanwaltschaft stellte auch fest, dass Präsident Yoon nach dem Gesetz nicht meldepflichtig sei. 

Bezüglich der anderen Vorwürfe gegen das Präsidentenpaar beschloss die Staatsanwaltschaft, dieses nicht anzuklagen. 

Der Vorwurf der Bestechlichkeit gegen Kim habe keinen Bestand, weil sie keine Beamtin sei. Es gebe zudem keinen Beweis für eine Kollusion zwischen Yoon und Kim, hieß es.

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