Nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft kann Präsident Yoon Suk Yeol zunächst bis zu sechs Monate in Haft bleiben.
Das südkoreanische Strafprozessrecht sieht vor, dass Angeklagte in erster Instanz bis zu sechs Monate in Haft gehalten werden können. Mit einem Urteil der ersten Instanz gegen Yoon wegen des Hochverratsvorwurfs wird Ende Juli gerechnet.
Sollte bis dahin kein Urteil gesprochen werden, kommt Yoon zunächst frei.
Das zuständige Gericht wird den Fall voraussichtlich am 30. Januar einem Richtergremium übergeben. Wegen des Neujahres nach dem Mondkalender wird am Gericht zurzeit nicht gearbeitet.
Yoons Verteidigerteam äußerte sich nach der Anklage bislang nicht.
Die Verteidiger werden voraussichtlich auch im Strafverfahren bei ihrer Argumentation bleiben, dass die Ausrufung des Kriegsrechts ein legitimer Regierungsakt des Staatspräsidenten gewesen sei.
Offenbar werden sie außerdem argumentieren, dass der Hochverratsvorwurf unzulässig sei, weil Yoon das Kriegsrecht nicht zum Zweck der Störung der Verfassungsordnung verhängt habe.