Präsident Yoon Suk Yeol hat die Verfassungsmäßigkeit von der Ausrufung des Kriegsrechts behauptet.
Ein Kriegsrecht stelle keine Rebellion dar. Der gesamte Prozess der Verhängung des Kriegsrechts sei im Rahmen der Verfassung verlaufen.
Diese Position Yoons übermittelte sein Verteidiger Seok Dong-hyun am Dienstag nach einem Treffen mit seinem Mandanten. Yoon wurde im Zusammenhang mit der kurzzeitigen Ausrufung des Kriegsrechts am 3. Dezember als Anführer einer Rebellion angeklagt.
Als Präsident sei er der Meinung gewesen, dass das Land aufgrund der Diktatur der von einer großen Oppositionspartei dominierten Nationalversammlung in eine Krise geraten sei. Deshalb habe er mit seiner verfassungsmäßigen Befugnis das Kriegsrecht ausgerufen, um das Volk über diese Krisensituation zu informieren, habe Yoon gesagt.
Als die Nationalversammlung auf verfassungsmäßige Weise die Aufhebung des Kriegsrechts beschlossen hatte, sei er sofort der Forderung nachgekommen. Alles sei im Rahmen der Verfassung geschehen. Es habe kein Blutvergießen oder Verluste von Menschenleben gegeben. Weder Festnahmen von Politikern noch solche Versuche habe es gegeben, habe Yoon betont.
Laut dem Verteidiger sagte Yoon außerdem, dass er von Anfang an keinesfalls beabsichtigt habe, den Ausnahmezustand für eine lange Zeit aufrechtzuerhalten.
Yoons Verteidigerteam traf sich am Dienstag mit ihm im Untersuchungsgefängnis Seoul in Uiwang, um sich auf das Amtsenthebungsverfahren vor dem Verfassungsgericht und das bevorstehende Strafverfahren vorzubereiten.
Der Fall Yoon wird nach den Feiertagen zum Mondneujahr der Strafkammer des Bezirksgerichts Seoul Zentral zugewiesen.
Der Strafprozess wird voraussichtlich im Februar beginnen. Yoon kann bis zu sechs Monaten nach der Anklageerhebung, bis zum 25. Juli, in Haft gehalten werden.