Das Verfassungsgericht hat einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen, mit der die vorzeitige Stimmabgabe für die anstehende Präsidentschaftswahl untersagt sein sollte.
Wie erst jetzt bekannt wurde, wurde der entsprechende Antrag von Lee Ho-sun, Rechtsprofessor an der Kookmin-Universität, am 12. Mai aufgrund einer einstimmigen Meinung der sieben Verfassungsrichter zurückgewiesen.
Lee hatte im Oktober 2023 eine Verfassungsbeschwerde gegen das aktuelle System der vorzeitigen Stimmabgabe eingereicht, das seiner Meinung nach verfassungswidrig sei.
Er behauptete, dass Strichcodes auf den Stimmzetteln für die vorzeitige Abstimmung es ermöglichen würden, festzustellen, wer gewählt habe. Dies verstoße gegen das Prinzip der geheimen Wahl.
Die Nationale Wahlkommission weist die Behauptung zurück. Es sei technisch unmöglich, mittels Barcodes zu erkennen, wer die Stimme abgab.
Lee behauptet zudem, dass die vorzeitige Stimmabgabe auch gegen den Grundsatz der gleichen Wahl verstoße. Denn Wähler würden aufgrund der zeitlichen Differenz zwischen der vorzeitigen Stimmabgabe und der Abstimmung am Wahltag mit ungleichen Informationen wählen gehen.
Auch schloss er sich dem Vorwurf des Wahlbetrugs an. Das integrierte Wählerverzeichnis-System der Wahlkommission könne gehackt werden, so der Professor.
Es liegt noch keine Entscheidung zu seiner Beschwerde vor. Da die kommende Präsidentschaftswahl vorgezogen wurde, beantragte Lee am 17. April eine einstweilige Verfügung, mit der zunächst die vorzeitige Stimmabgabe für diese Wahl verboten werden soll.