Die am Sonntag von der Nationalversammlung verabschiedete Überarbeitung des Gewerkschaftsgesetzes wird voraussichtlich Veränderungen für die Industrie mit sich bringen.
Die Überarbeitung wird als „Gesetz des gelben Umschlags“ bezeichnet und betrifft Artikel 2 und 3 des Gewerkschaftsgesetzes.
Im Mittelpunkt steht die Erweiterung der Definition des Arbeitgebers. Damit ist der Weg dafür geebnet, dass Arbeitnehmer von Subunternehmen unmittelbar den Hauptunternehmer zu Verhandlungen auffordern können.
Der Bereich von Arbeitsstreitigkeiten, nämlich eines Streiks, wird auf betriebliche Entscheidungen erweitert, die sich auf die Arbeitsbedingungen auswirken.
Durch die Einschränkung von Schadenersatzansprüchen von Unternehmen gegen streikende Arbeiter soll zudem der Arbeitnehmerschutz gestärkt werden.
Aus der Wirtschaft gab es großes Bedauern über die Gesetzgebung. Sie wies auf die Befürchtung hin, dass in- und ausländische Unternehmen das Land verlassen könnten.
Dagegen begrüßten die Arbeitnehmer die Änderungen. Nach 20 Jahren sei ins Gesetz aufgenommen worden, dass jeder Arbeiter ein Recht auf Verhandlungen habe.