Ein Ausschuss der Nationalversammlung hat ein Gesetz zum Verbot von anti-nordkoreanischen Flugblättern in Flugverbotszonen verabschiedet.
Der Ausschuss für Land, Infrastruktur und Verkehr billigte am Donnerstag einen entsprechenden Änderungsentwurf zum Luftsicherheitsgesetz. Federführend war hierbei die regierende Demokratische Partei.
In der aktuellen Fassung ist eine Genehmigung der Regierung erforderlich, wenn ein unbemanntes Fluggerät mit einem Gewicht von mindestens zwei Kilogramm gestartet werden soll. Aktivisten achteten daher stets darauf, dass sie nur Ballons mit Flugblättern über die Grenze fliegen lassen, die weniger als zwei Kilogramm wiegen.
In der überarbeiteten Version ist in den Flugverbotszonen, einschließlich des Grenzgebiets, der Start jeglicher unbemannter Fluggeräte unabhängig vom Gewicht untersagt.
Jedoch wurde die Sorge der Regierung über eine Überregulierung berücksichtigt, daher bestehen Ausnahmeregelungen. Diese gelten beispielsweise für die Wetterbeobachtung, Veranstaltungen sowie Forschung und Entwicklung. Aber auch Hobby- und Freizeitaktivitäten von Einzelpersonen können genehmigt werden.