Am 8. Oktober 1998 kündigte Präsident Kim Dae-jung nach einem Gipfeltreffen mit Japans Premierminister Keizō Obuchi an, den Zugang japanischer Popkultur zu Südkorea zu erlauben.
Seit der Befreiung von der japanischen Kolonialherrschaft 1945 waren die Einfuhr und Verbreitung der Popkultur Japans in Südkorea zwar nicht gesetzlich, aber politisch und behördlich untersagt. Im April 1998, kurz nach seinem Amtsantritt als Präsident, hatte Kim Dae-jung jedoch den Kurs vorgegeben, die Öffnung gegenüber japanischer Popkultur „furchtlos“ voranzutreiben. Daraufhin wurde ein Stufenmodell, das eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen vorsah, vorgelegt. Hinzu kam die „Gemeinsame Erklärung über eine neue Partnerschaft für das 21. Jahrhundert“ zwischen Kim und Obuchi, die den maßgeblichen Rahmen für die Öffnung vorgab.
Die erste Öffnungsstufe wurde am 20. Oktober 1998 bekannt gegeben. Südkoreanische Kinos durften fortan japanische Spielfilme zeigen, und in koreanischen Produktionen durften japanische Schauspieler mitwirken. Manga sowie Comiczeitschriften wurden offiziell zugelassen.
Es folgten weitere Etappen. 1999 wurden Auftritte japanischer Popkünstler in Südkorea zugelassen. 2000 erweiterte die Regierung die Öffnung um Animation, Tonträger und Computerspiele. Mit der vierten Stufe, die am 1. Januar 2004 in Kraft trat, gelangten japanische Kulturprodukte – nur mit wenigen Ausnahmen – nahezu ohne Einschränkungen auf den südkoreanischen Markt.