Die Friedensstatue in Berlin-Moabit muss entfernt werden.
Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag (Ortszeit) in einem Eilverfahren. Das Gericht wies den Antrag des Korea-Verbandes auf die Aussetzung der Wirkung der Entfernungsanordnung des Bezirksamtes Mitte zum Teil zurück.
Das Gericht wies darauf hin, dass das Bezirksamt die Höchstaufstelldauer auf zwei Jahre begrenzt hatte, um auch anderen Kunstschaffenden die Gelegenheit zur Nutzung des öffentlichen Straßenlandes zu geben. Damit sei auch die Anordnung zur Entfernung der Statue zu Recht ergangen.
Die Androhung von Zwangsgeld in Höhe von 3.000 Euro im Falle der Nichtbeseitigung wurde dagegen für ungerecht befunden. Für die Erzwingung der Beseitigung sei das Zwangsgeld nicht das richtige Zwangsmittel, hieß es zur Begründung.
Der Korea-Verband kündigte an, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.