Der Exklusivvertrag zwischen der K-Pop-Gruppe NewJeans und ihrer Agentur ADOR ist laut einem Gerichtsurteil gültig.
Das Bezirksgericht Seoul Zentral urteilte am Donnerstag in einer von ADOR eingereichten Klage gegen die fünf Mitglieder der Girlgroup zugunsten des Klägers.
Das Richtergremium akzeptierte die Behauptung der Gruppe nicht, dass die Entlassung der ehemaligen Chefin von ADOR, Min Hee-jin, einen Vertragsverstoß darstelle. Die Behauptung, dass der Zusammenbruch des Vertrauensverhältnisses ein Grund für die Kündigung des Exklusivvertrags sei, wurde ebenfalls nicht akzeptiert.
Nachdem ihrer Forderung nach der Rückkehr von Min nicht stattgegeben worden war, behaupteten die Mitglieder von NewJeans im vergangenen November, dass ihr Exklusivvertrag mit der Agentur wegen deren Vertragsverletzung gekündigt worden sei. Sie kündigten außerdem Aktivitäten auf eigene Faust an.
Daraufhin reichte ADOR im Dezember eine Klage zur Bestätigung der Gültigkeit des Vertrags ein. Auch wurde eine einstweilige Verfügung zur Verhinderung der Aktivitäten der Gruppe beantragt.
Dem Antrag auf einstweilige Verfügung wurde zuvor stattgegeben, daher waren eigene Aktivitäten der Gruppe ohne vorherige Genehmigung von ADOR verboten.