Ein Gericht hat genehmigt, den Prozess gegen die ehemalige First Lady Kim Keon-hee zum Teil im Fernsehen zu übertragen.
Das Bezirksgericht Seoul Zentral erlaubte, dass die Verhandlung gegen Kim am heutigen Mittwoch bis zum Beginn der Beweisaufnahme übertragen wurde.
Das Richtergremium erklärte diesbezüglich, dass das Recht auf Information zum Zwecke des öffentlichen Interesses verfassungsgemäß garantiert werden müsse. Gleichzeitig müssten aber auch die Ehre des Angeklagten und das Prinzip der Unschuldsvermutung geschützt werden.
Nachdem mit der Überarbeitung des Gesetzes zur Einsetzung eines Sonderstaatsanwalts eine Bestimmung über die Übertragung des Prozesses eingeführt worden war, beantragte das für Ermittlungen gegen Kim zuständige Ermittlerteam erstmals eine Übertragung.
Kim wurde im August angeklagt und in Untersuchungshaft genommen. Ihr wird unter anderem vorgeworfen, zwischen Oktober 2010 und Dezember 2012 an der Manipulation des Aktienkurses von Deutsch Motors beteiligt gewesen zu sein und auf unrechtmäßige Weise Erträge in Höhe von 810 Millionen Won (550.000 Dollar) erwirtschaftet zu haben.