Die Nationalversammlung hat ein Sondergesetz zur Förderung der Stahlindustrie verabschiedet.
Anlass hierfür sind die US-Zollpolitik sowie ein globales Überangebot, das die heimische Stahlindustrie unter Druck setzt. Die Vorlage wurde am Donnerstag im Plenum mit 245 Ja-Stimmen bei fünf Gegenstimmen und fünf Enthaltungen angenommen. Insgesamt 255 Abgeordnete nahmen an der Abstimmung teil.
Das sogenannte „K-Steel-Gesetz“ verpflichtet den Minister für Industrie und Handel, alle fünf Jahre einen Grundlagenplan für die heimische Stahlindustrie zu erarbeiten und jährlich konkrete Umsetzungspläne vorzulegen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken und den Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen.
Zur Förderung der Umstellung auf kohlenstoffarme Produktion ermächtigt das Gesetz den Industrieminister, Programme zur Kommerzialisierung von Technologien für kohlenstoffarmen Stahl sowie zur Einführung entsprechender Anlagen aufzulegen. Vorgesehen ist außerdem, dass die Regierung Produkte aus kohlenstoffarm hergestelltem Stahl bevorzugt einkauft und zusätzliche Förderinstrumente für solche Erzeugnisse entwickelt.
Um eine Neuordnung der Stahlindustrie zu erleichtern, sieht das Gesetz vor, die Fristen im Rahmen der Fusionskontrolle zu verkürzen. Unternehmen können zudem von Steuererleichterungen und Zuschüssen zur Sicherung von Arbeitsplätzen profitieren.