Eltern dürfen künftig nach dem Tod ihrer Kinder keine Hinterbliebenenrente beziehen, sollten sie ihre Unterhaltspflicht vernachlässigt haben.
Ein entsprechender Änderungsentwurf zum Gesetz zur nationalen Rente wurde jüngst vom Parlament verabschiedet, wie das Gesundheitsministerium am Freitag mitteilte.
Selbst wenn Eltern ihrer Sorgepflicht nicht nachgekommen sind, besteht ihr Erbrecht gesetzlich in den meisten Fällen fort. Sie konnten damit Versicherungsleistungen und Renten verstorbener Kinder beziehen. Dies stieß in weiten Teilen der Öffentlichkeit auf Unverständnis.
Nach dem überarbeiteten Gesetz haben Eltern, die ihre Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern vernachlässigt haben, nach dem Tod der Kinder keinen Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen der nationalen Rentenkasse.
Die nationale Rentenkasse NPS kann demnach auf der Grundlage eines Gerichtsurteils, nach dem das Erbrecht aberkannt wurde, die Rentenzahlung an die betroffenen Eltern verweigern.
Die neue Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.