Ein Berufungsgericht in Südkorea hat in einer Entschädigungsklage gegen das japanische Unternehmen Mitsubishi Heavy Industries wegen der Zwangsarbeit zur Kolonialzeit zum Teil zugunsten der Kläger geurteilt.
Das Obergericht Gwangju bestätigte am Donnerstag die Entscheidung der Vorinstanz, dass Mitsubishi den Klagenden Entschädigung zahlen müsse.
Die Klage hatten ein Opfer der Zwangsarbeit und 13 Hinterbliebene ehemaliger Zwangsarbeiter aus der Region Gwangju und Süd-Jeolla eingereicht, die während der japanischen Besatzung Koreas nach Japan verschleppt und unter anderem in einem Flugzeugwerk von Mitsubishi in Nagoya arbeiten mussten.
Das Urteil der Berufungsinstanz wurde sechs Jahre und neun Monate nach der Einreichung der Klage im April 2019 gefällt. Der Prozess zog sich aus verschiedenen Gründen in die Länge, unter anderem dem Tod des Opfers, einem Mangel an Beweisen und der verzögerten Zustellung der Klageschrift. Zudem versuchte das verklagte Unternehmen, sich seiner Verantwortung zu entziehen.
Die Aussichten auf tatsächliche Entschädigungszahlungen sind jedoch ungewiss. Denn auch die bisherigen rechtskräftigen Entschädigungsurteile wurden nicht vollstreckt.
Die Hinterbliebenen fordern ein aktives Vorgehen der Regierung, damit die Urteilsumsetzung nicht aufgrund diplomatischer und politischer Einflussfaktoren verzögert werde.