Erstmals hat ein japanisches Gericht Nordkorea dazu aufgefordert, Opfern seines irreführenden Rücksiedlungsprogramms für Koreaner in Japan Schadensersatz zu zahlen.
Das Bezirksgericht Tokio urteilte am Montag in einer von einer Gruppe von Koreanern eingereichten Klage gegen Nordkorea zugunsten der Klagenden, wie das Seouler Büro des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte und in Südkorea ansässige Menschenrechtsorganisationen mitteilten.
Das Gericht beschloss, dass die nordkoreanische Regierung den vier noch lebenden Klägern einen Schadensersatz in Höhe von 88 Millionen Yen (570.000 Dollar) zahlen solle.
Die Kläger waren im Zuge eines großangelegten Repatriierungsprogramms Nordkoreas in den 1960er und 70er Jahren dorthin gezogen und später aus dem Land geflohen. Sie hatten 2018 eine Schadenersatzklage gegen Nordkorea eingereicht. In der Klage wurde argumentiert, dass die Kläger durch das Versprechen eines „Paradieses auf Erden“ getäuscht worden seien und in Nordkorea Menschenrechtsverletzungen erlitten hätten.
Das Projekt wurde nach einem zwischen Nordkorea und Japan unterzeichneten Abkommen zur Rückführung von in Japan lebenden Koreanern zwischen 1959 und 1984 durchgeführt, damit Nordkorea nahestehende Koreaner dorthin umsiedeln konnten.
Das Gerichtsverfahren war der erste Zivilprozess in Japan, um die nordkoreanische Regierung für das Rückführungsprogramm zur Rechenschaft zu ziehen.