Barrierefreie Selbstbedienungsterminals sind in Südkorea ab dem heutigen Mittwoch verpflichtend.
Damit soll das Informationszugangsrecht von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden.
Laut dem Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt gilt die Pflicht für Einrichtungen und Läden, die Selbstbedienungsterminals einsetzen. Gemäß dem Gesetz zum Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen dürfen sie grundsätzlich nur solche Geräte benutzen, die den Kriterien des Wissenschaftsministeriums für die Barrierefreiheit entsprechen. Auch muss ein Apparat installiert werden, der akustisch über den Standort des Terminals informiert.
Ein Teil der Kleinunternehmer ist jedoch von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Sollte der Pflicht ohne triftige Gründe nicht nachgekommen werden, droht ein Strafgeld von bis zu 30 Millionen Won (21.000 Dollar).