Der Oberste Gerichtshof Südkoreas hat erneut ein japanisches Unternehmen zu Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene eines ehemaligen koreanischen Zwangsarbeiters aufgefordert.
Aus juristischen Fachkreisen hieß es am Montag, dass das höchste Gericht das Urteil der Berufungsinstanz jüngst bestätigte. Demnach muss die Baufirma Nishimatsu Construction den fünf Klägern Entschädigungen in Höhe von 13,33 Millionen bis 20 Millionen Won (9.100 bis 13.670 US-Dollar) zahlen.
Die Kläger sind Angehörige eines Koreaners, der während der japanischen Besatzungszeit von der Baufirma zwangsweise zur Arbeit im Landkreis Buryeong in der Provinz Nord-Hamgyeong eingesetzt worden ist. Während der Zwangsarbeit war er dort im Mai 1944 ums Leben gekommen.
Der Oberste Gerichtshof hatte zuvor am 29. Januar in einem ähnlichen Fall teilweise zugunsten der Hinterbliebenen eines weiteren Zwangsarbeiters geurteilt. Es bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, nach der die japanische Baufirma Kumagai Gumi Entschädigungen zahlen muss.
Es wird nicht erwartet, dass die japanischen Unternehmen den Zahlungsaufforderungen Folge leisten werden.