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Innerkoreanisches

Internet-Kontakte mit Nordkoreanern nur noch mit behördlicher Erlaubnis

Write: 2005-11-03 18:06:15Update: 0000-00-00 00:00:00

Südkoreaner müssen sich Kontakte im Internet mit Nordkoreanern ab Dezember behördlich genehmigen lassen.

Das Gesetz für innerkoreanische Kooperation und Austausch soll entsprechend geändert werden, hieß es aus politischen Kreisen.

Wer ohne vorherige Anmeldung mit Nordkoreanern über Internetseiten, per E-Mail oder elektronischen Handel Kontakt aufgenommen hat, muss sich beim Vereinigungsminister oder Chef der diplomatischen Vertretung des Landes in dem er wohnhaft ist melden. Bislang waren Internet-Kontakte mit Nordkoreanern nicht in dem Gesetz berücksichtigt. Wer gegen die geplanten neuen Regelungen verstößt, muss mit einem Bußgeld von einer Million Won oder umgerechnet 830 Euro rechnen.

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