Innerkoreanisches
Südkoreanische Journalisten boykottieren Familienzusammenführung
Write: 2006-03-23 18:32:20 / Update: 0000-00-00 00:00:00
Südkoreanische Journalisten haben aus Protest gegen die Kontrolle und Zurückhaltung von Berichten über die laufende 13. Familienzusammenführung im nordkoreanischen Geumgang-Gebirge die Veranstaltung boykottiert.
Die 19-köpfige Journalisten-Delegation, darunter Reporter der drei Rundfunkanstalten KBS, MBC und SBS, haben Nordkorea in einer Erklärung vorgeworfen, die Verantwortung für den Streit bei dem Familientreffen zu tragen.
Nordkorea habe Berichte kontrolliert, weil ein nordkoreanischer Teilnehmer als „Entführter“ bezeichnet wurde. Pjöngjang habe de facto angeordnet, den Journalisten auszuweisen, hieß es. Südkoreanische Journalisten gaben weiter bekannt, dass Nordkorea Berichte zensieren wollte und Film- und Tonmaterial für einen Tag beschlagnahmt habe. Damit sei gegen allgemeine Gepflogenheiten verstoßen worden. Auch innerkoreanische Vereinbarungen, wonach die freie Berichterstattung garantiert wird, seien verletzt worden. Beide Regierungen sind zudem dazu aufgerufen worden, Maßnahmen für die Pressefreiheit einzuleiten.
Wegen des Streits um die Bezeichnung „Entführter“ konnte ein Teil der Zusammenführungsprogramme am Dienstag nicht planmäßig durchgeführt werden. Ein Journalist musste zudem gestern mit der ersten Teilnehmergruppe in den Süden zurückkehren.
Der Norden verhinderte bereits am Montag die Satellitenübertragung der betreffenden Beiträge der südkoreanischen Sender über Herrn Chun Moon-seok. Der Fischer wurde im Jahre 1969 im Westmeer entführt und nach Nordkorea verschleppt. Der südkoreanische Rotkreuzverband bat die Journalisten aus Seoul darum, ihn nicht als „Entführten“ sondern „Vermissten“ zu bezeichnen.
Unterdessen hat der südkoreanische Vereinigungsminister Lee Jong-suk sein Bedauern ausgedrückt, dass Nordkorea die Pressefreiheit einschränke und die Rückfahrt der ersten südkoreanischen Gruppe verzögerte.
Die zweite Phase der Familienzusammenführung wurde planmäßig durchgeführt.
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