Die nationale Menschenrechtskommission Südkoreas erwägt, bei ihren Menschenrechtsuntersuchungen Regionen Nordkoreas auszuschließen.
Der Sonderausschuss der Kommission für Menschenrechte in Nordkorea arbeitet an schriftlichen Positionen zu Menschenrechtsfragen in Nordkorea. Nach einem vorläufig ausgearbeiteten Grundkonzept sollten Menschenrechtsverstöße oder Diskriminierungen kein Ermittlungsgegenstand werden. Grund ist, dass südkoreanische Gesetze dafür nicht gültig seien.
Die Arbeit des Sonderausschusses solle sich daher auf die Menschenrechte der südkoreanischen Bevölkerung beschränken. Dazu gehören auch Kriegsgefangene in Nordkorea, nach Nordkorea Entführte, Mitglieder der geteilten Familien und Flüchtlinge aus Nordkorea.
Die Menschenrechtskommission könne jedoch Positionen zur Regierungspolitik über Menschenrechtsfragen in Nordkorea vorlegen, hieß es.
Die Kommission will einen endgültigen Entwurf ihrer Aufgaben über Menschenrechtsprobleme in Nordkorea bis Ende des Jahres festlegen.