Die Ermittler der südkoreanischen Regierung zum Tod einer südkoreanischen Urlauberin in Nordkorea haben die nordkoreanischen Angaben zu den Todesumständen in Frage gestellt.
Nach einem Zwischenergebnis der südkoreanischen Ermittler gebe es unterschiedliche Angaben zum Ort des Geschehens. Die Südkoreanerin habe in dem militärischen Sperrgebiet ab dem Sperrzaun nicht 300 Meter sondern nur 200 Meter zurückgelegt, als sie erschossen wurde, teilten sie auf einer Pressekonferenz mit. Nach der Analyse von Bildern der Überwachungskameras im Hotel sowie Fotoaufnahmen südkoreanischer Augenzeugen hätten sie außerdem geschlussfolgert, dass die Frau vor 5.16 Uhr tot gewesen sein muss.
Nordkorea behauptet, dass die Touristin zwischen 4.50 Uhr und 5 Uhr erschossen wurde. Zu dieser Zeit habe der Schütze die Frau in der Dämmerung nicht als Zivilperson erkennen können. Mehrere südkoreanische Augenzeugen nannten jedoch einen späteren Zeitpunkt für die Todesschüsse. Die Zeugenaussagen seien nach Ansicht der Ermittler aber nicht beweiskräftig, da sich die Mehrheit von ihnen an keine genaue Uhrzeit erinnern konnte. Die Ermittler bekräftigten daher die Notwendigkeit einer Vor-Ort-Untersuchung in Nordkorea. Diese lehnt Nordkorea jedoch bislang ab.