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Innerkoreanisches

Erstmals Eintragung von Nordkoreanern in Südkoreas Familienregister genehmigt

Write: 2009-07-18 14:28:52Update: 0000-00-00 00:00:00

Ein südkoreanisches Gericht hat erstmals auch Nordkoreanern erlaubt, sich in das Familienregister von Verwandten im Süden eintragen zu lassen.

Das Bezirksgericht-Süd in Seoul hat eine Klage von vier Geschwistern in Nordkorea angenommen, die sich in das Familienregister ihres verstorbenen südkoreanischen Vaters eintragen lassen wollen.

Die Klägerinnen hätten zwar ihre Anschrift in Nordkorea. Jedoch seien sie nach der südkoreanischen Verfassung Bürger der Republik Korea. Es gebe daher keinen Grund, ihnen eine Eintragung in das Familienregister im Süden zu verwehren, heißt es in der Urteilsschrift. Es ist das erste Gerichtsurteil, wonach Nordkoreaner Bürger der Republik Korea seien.

Die Geschwister hatten im Februar bei dem südkoreanischen Gericht gegen die Ehefrau ihres verstorbenen Vaters geklagt, um als rechtmäßige Erben eingetragen zu werden. Die Eintragung ihrer Namen in das Familienregister hätten sie beantragt, um für eine rechtliche Grundlage ihrer Ansprüche zu sorgen, sagte ihr südkoreanischer Rechtsanwalt.

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