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Wissenschaft

Gericht verurteilt Klonforscher Hwang zur zwei Jahre Haftstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit

Write: 2009-10-26 17:22:55Update: 0000-00-00 00:00:00

Gericht verurteilt Klonforscher Hwang zur zwei Jahre Haftstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit

Der als Fälscher entlarvte Klonforscher Hwang Woo-suk ist zu zwei Jahren Haft mit dreijähriger Bewährungszeit verurteilt worden.

Das Seouler Landgericht erklärte Hwang wegen der Unterschlagung von Forschungszuschüssen der Regierung für schuldig. Der 56-jährige Tiermediziner habe außerdem illegal gegen ein Entgelt Eizellen für seine Forschungen bezogen und damit gegen das Bioethikgesetz verstoßen. Von dem Vorwurf, private Investoren, darunter das Unternehmen SK, um Geld betrogen zu haben, wurde Hwang jedoch freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft beantragt.

Hwang zog 2004 in der internationalen Wissenschaftswelt große Aufmerksamkeit auf sich, nachdem er im Fachjournal „Science“ eine Abhandlung über das welweit erste Klonen von menschlichen Stammzellen veröffentlicht hatte. Später wollte er solche Stammzellen für die maßgeschneiderte Behandlung einzelner Patienten anbieten. Eine Untersuchung zeigte jedoch, dass die gesamte Stammzellforschung des Teams um Hwang gefälscht war.

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