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Nordkorea erklärt Gebiete im Geumgang-Gebirge zu Tourismus-Sonderzone

Write: 2002-11-25 00:00:00Update: 0000-00-00 00:00:00

Nordkorea hat große Teile des Geumgang-Gebirges zur touristischen Sonderzone erklärt. Der amtliche Rundfunk Nordkoreas, Chosun-Chungang, berichtete heute, dass der ständige Ausschuss der Obersten Volksversammlung am 13. November ein entsprechendes Gesetz angenommen habe. Es hieß, dass das Gebirge zu einer internationalen touristischen Sonderzone entwickelt werde, und Südkoreaner, Ausländer und Auslandskoreaner Zutritt hätten. Die Touristen dürften auch in Gebiete außerhalb des Gebirges reisen, sofern sie vorher von der zuständigen Behörde der Zone eine entsprechende Genehmigung eingeholt haben. Die Unternehmen, die in der Zone aktiv werden wollen, sollen zunächst bei der nordkoreanischen Behörde eine Genehmigung für die Grundstücksnutzung beantragen. Sie werden steuerbegünstigt. Die Rechte der Unternehmen zur Entwicklung der Zone dürfen an andere Investoren übertragen beziehungsweise verkauft werden. Freie Investitionen von Körperschaften, Privatpersonen sowie sonstigen Wirtschaftsorganisationen werden garantiert, deren Vermögen werde gesetzlich geschützt. Die südkoreanische Regierung hat zum Bericht von Chosun-Chungang ihre Hoffnung geäußert, dass die Entwicklung des Geumgang-Gebirges als touristische Sonderzone zur Erweiterung des innerkoreanischen Austausches beitragen möge.

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