Innerkoreanisches
Gericht akzeptiert weitere Vermittlung in Erbstreit mit Nordkoreanern
Write: 2011-05-21 14:45:54 / Update: 2011-05-21 15:14:29
Ein Seouler Gericht hat im Erbstreit zwischen vier Nordkoreanern und deren Stiefgeschwistern in Südkorea ein weiteres Vermittlungsverfahren akzeptiert.
Das Gericht beschloss, statt ein Urteil zu fällen der Bitte der Angeklagten nach einer erneuten Vermittlung nachzukommen.
Vier nordkoreanische Geschwister mit Nachnamen Yoon hatten im Jahr 2009 auf Auszahlung ihres Anteils am Erbe ihres Vaters in Höhe von zehn Milliarden Won oder neun Millionen Dollar geklagt. Ihr Vater war im Koreakrieg in den Süden geflüchtet und gründete eine neue Familie.
Das Gericht hatte im Februar die erste Vermittlung eingeleitet, die keinen Kompromiss brachte.
Das Familiengericht in Seoul hat unterdessen die Vaterschaft des verstorbenen Vaters der Yoon-Geschwister anerkannt.
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