Nationales
Gericht verurteilt Mitgliedsbeitrag für Uni-Fördergesellschaft als illegal
Write: 2012-01-28 14:23:53 / Update: 2012-01-28 14:32:41
Die Auferlegung eines Mitgliedsbeitrags für die Uni-Fördergesellschaft hat keine juristische Grundlage.
Dies geht aus dem Urteil des Seouler Landgerichtes hervor.
In dem Urteil hieß es, es dürfe nicht zwangsläufig ein Mitgliedsbeitrag für die Uni-Fördergesellschaft einkassiert werden. Dies sei ein Beitrag, den die Mitglieder nach den bestehenden Regelungen freiwillig zahlten. Er unterscheide sich von der Studiengebühr. Es sei nicht gerecht, dass die Universitäten die Zahlung des Mitgliedsbeitrags als obligatorisch deklariert hätten.
Die angeklagten Universitäten sollen ihren Studenten 100.000 Won oder etwa 90 Dollar zurückzahlen, hieß es weiter.
Die Klage hatten rund 4.000 Studenten aus acht nationalen und öffentlichen Universitäten 2010 gegen ihre Uni-Fördergesellschaft erhoben. Der Mitgliedsbeitrag werde nicht zu seinem eigentlichen Zweck sondern für die Erhöhung des Gehalts der Mitarbeiter an der Universität verwendet, meinten die Ankläger.
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