Die Regierung will eine Behörde zum Schutz von Verbrauchern bei Finanzgeschäften errichten.
Hierfür wurde auf der Kabinettssitzung eine entsprechende Revision des Gesetzes über die Errichtung der Kommission der Finanzdienste beschlossen.
Die der Finanzaufsicht unterstellte neue Behörde soll dafür zuständig sein, bei finanziellen Streitigkeiten zu schlichten, Bürger in Finanzgeschäften zu unterrichten und Beschwerden zu bearbeiten. Sie kann zudem den Sachverhalt bei Geldinstituten untersuchen und der Finanzdienstekommission sowie der Finanzaufsicht Maßnahmen vorschlagen.
Den Behördenleiter soll die Finanzdienstekommission auf Vorschlag des Chefs der Finanzaufsicht ernennen.
Die Regierung verabschiedete zudem einen Gesetzentwurf für den Schutz von Finanzverbrauchern. Das Gesetz soll alle Prozesse beim Kauf eines Finanzproduktes regeln.