Nationales
Novelle von Gesetzen zur Elternzeit vorgestellt
Write: 2012-02-01 09:57:20 / Update: 2012-02-01 15:56:18
Ab August sollen Ehepartner bei der Geburt ihres Kindes bis zu fünf Tage Urlaub nehmen können. Zudem sollen Arbeitnehmer während der ersten Zeit nach der Geburt ihres Kindes verkürzte Arbeitszeiten beantragen können und bis zu 90 Tage unbezahlten Erziehungsurlaub pro Jahr erhalten.
Diese Maßnahmen gab heute das Arbeitsministerium bekannt. Sie sind Teil der Novellen des Gesetzes zur Gleichberechtigung am Arbeitsplatz und des Arbeitszeitgesetzes.
Die Novelle des Gleichberechtigungsgesetzes sieht dabei im Detail vor, den derzeitigen unbezahlten Urlaub von drei Tagen bei der Geburt des eigenen Kindes in bezahlten Urlaub gleicher Länge umzuwandeln und eine zusätzliche Verlängerung um zwei unbezahlte Urlaubstage zu ermöglichen.
Erziehungsberechtigte von Kindern unter sechs Jahren dürfen zudem künftig verkürzte Arbeitszeiten beantragen, anstatt vollständig in Erziehungsurlaub gehen zu müssen. Der Arbeitgeber muss diesem Antrag künftig stattgeben, sollten keine schwer wiegenden Gründe dagegen sprechen.
Die Novelle der Gesetze tritt sechs Monate nach Bekanntmachung und damit am 1. August des laufenden Jahres in Kraft. Einzelne Regelungen werden hingegen in Betrieben unter 300 Beschäftigten erst ein Jahr nach Bekanntmachung, das heißt am 1. Februar 2013 Gültigkeit erlangen.
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