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Wirtschaft

Wiedereinreisewartezeit soll für vorbildliche Gastarbeiter verkürzt werden

Write: 2012-02-01 14:05:00Update: 2012-02-01 14:33:01

Künftig sollen vorbildliche Gastarbeiter nach Ende ihres Vertrags schneller wieder nach Südkorea zurückkehren können.

Eine dementsprechende Änderung des Gastarbeitergesetzes stellte heute das Arbeitsministerium vor. Demnach sollen ab Juli dieses Jahres Arbeiter, die ihre volle Aufenthaltsdauer von vier Jahren und zehn Monaten ausgeschöpft haben, künftig bereits nach drei Monaten Wartezeit nach Südkorea zurückkehren können. Bislang beträgt die gesetzliche Wartezeit für eine Erlaubnis zur Wiedereinreise sechs Monate.

Zudem soll eine Wiederanstellung am letzten Arbeitsplatz ohne verpflichtende erneute Koreanischkurse oder Schulungen möglich werden.

Einzige Bedingung ist, dass der Arbeitgeber die Rückkehr des Arbeitnehmers zuvor beim Arbeitsamt anmeldet.

Als Begründung für die Maßnahmen führte das Ministerium an, dass durch die bisherigen Regeln den Unternehmern gut ausgebildete Arbeitskräfte verloren gingen. Zudem entschieden sich einige Arbeiter für den Weg in die Illegalität, um das Land nicht verlassen zu müssen.

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