Im Patentstreit zwischen Apple und Samsung hat das Landgericht München zugunsten des südkoreanischen Konzerns entschieden.
Im Urteil erklärte Richter Andreas Müller, Samsung habe gezeigt, dass das Patent sehr wahrscheinlich für ungültig erklärt werde, da die beschriebene Technik schon vor dem Patentantrag Verwendung fand. Damit wurde die von Apple geforderte einstweilige Verfügung gegen Samsungs Galaxy Tab 10.1N und Galaxy Nexus zurückgewiesen. Als Begründung hatte das US-Unternehmen die Verletzung eines Touchscreen-Patentes für Tablet-Computer und Smartphones durch Samsung angeführt.
Am 9. Februar entscheidet das Landgericht Düsseldorf über eine weitere Klage Apples gegen Samsung, wonach mit dem Galaxy Tab 10.1N Apples Designurheberrecht verletzt worden sei.