Im Patentstreit zwischen Samsung und Apple hat das Landgericht Düsseldorf zugunsten des koreanischen Konzerns entschieden.
Laut der Nachrichtenagentur Bloomberg wies das Gericht Apples Antrag auf ein Verkaufsverbot für den Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1N zurück. Das US-Unternehmen hatte geklagt, dass Samsung Electronics mit dem Produkt Apples Designurheberrecht verletzt habe.
Im Urteil steht, dass sich das im Design geänderte Galaxy Tab 10.1N deutlich von Apples eingetragenem Designrecht unterscheide. Demnach darf Samsung das Galaxy Tab 10.1N weiter in Deutschland verkaufen.
Zuvor hatte das Landgericht München am 1. Februar die von Apple geforderte einstweilige Verfügung gegen Galaxy Tab 10.1N und das Smartphone Galaxy Nexus abgelehnt.