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Wirtschaft

Industrie nach Gerichtsurteil über Beschäftigte bei Subunternehmen geschockt

Write: 2012-02-24 10:06:29Update: 2012-02-24 10:06:29

Industrieunternehmen sind nach einem Gerichtsurteil über Beschäftigte bei Subunternehmen geschockt.

Das Oberste Gericht hatte am Donnerstag entschieden, dass länger als zwei Jahre bei einem Subunternehmen Beschäftigte als reguläre Angestellte des Mutterkonzerns betrachtet werden müssen.

2005 hatte ein bei einem Tochterunternehmen von Hyundai Motor entlassener Arbeiter Klage eingereicht. Er war bei einem internen Zulieferer der Autofabrik in Ulsan beschäftigt und pochte auf eine Behandlung als Mitarbeiter von Hyundai Motor, weil er effektiv unter Anleitung von und für den Autohersteller gearbeitet habe.

Das Urteil wird sich voraussichtlich auf andere Unternehmen auswirken, die auf die umstrittenen Inhouse-Verträge setzen, insbesondere im herstellenden Sektor.

Die Beschäftigungsform fand nach der Asienkrise 1997/98 in hiesigen Unternehmen immer stärker Verbreitung. Laut einer im Jahr 2010 durchgeführten Erhebung waren rund 24 Prozent der Beschäftigten im herstellenden Sektor bei einem Subunternehmen angestellt. Im Schiffbau liegt die Quote bei 61 Prozent, im Automobilsektor bei 16 Prozent.

Der Trend hatte sich ab 2009 verstärkt, als ein Gesetz in Kraft trat, wonach befristet Angestellte nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit in ein dauerhaftes Anstellungsverhältnis übernommen werden müssen.

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