Die Einführung des elektronischen Personalausweises ist de facto gescheitert.
Nach Angaben des Verwaltungsministeriums gelang es bisher nicht, die entsprechende Novelle zum Einwohnermeldegesetz im parlamentarischen Gesetzgebungskomitee einzubringen.
Da das Parlament der 18. Legislaturperiode praktisch seine Arbeit beendete, wird der Gesetzentwurf automatisch aufgehoben, sollte im April keine Sitzung zustande kommen.
Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass bis 2017 jeder Bürger einen elektronischen Personalausweis erhalten soll. Dieser wird mit einem elektronischen Chip ausgestattet, auf dem Personendaten wie Geschlecht, Geburtsdatum, Ausstellungsnummer und Gültigkeitsdauer gespeichert sind.
Die Regierung konnte bereits 1998 und 2006 die Einführung der elektronischen ID-Karte wegen Kritik aus der Öffentlichkeit nicht durchsetzen.