Ab Juli werden für die sieben häufigsten operativen Eingriffe feste Zuzahlungen in Kraft treten.
Neben Kaiserschnitt, Uterusoperationen und Leistenbruch gehören dazu auch die Entfernung von Hämorrhoiden, Blinddarm, Grauem Star und Mandeln.
Ab Juli 2013 soll die Regelung auch für Polikliniken gelten. Dies geht aus einer Bekanntmachung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales zur Novelle des Krankenversicherungsgesetzes hervor.
Durch die Novelle entfällt die derzeitige Einzelzuzahlung pro Behandlung für die Eingriffe. Stattdessen wird je nach Art der Operation, Schwere der Symptome und Altersgruppe des Patienten eine feste Zuzahlung festgeschrieben.
Das Ministerium erhofft sich von diesem Schritt eine Senkung der finanziellen Belastung für die Patienten bei gleichzeitiger Verbesserung der finanziellen Ausstattung der gesetzlichen Krankenversicherung.