Die Regierung soll künftig alle fünf Jahre einen Rahmenplan für die Asbestkontrolle erstellen.
Das sieht die Durchführungsveordnung zum Gesetz für die Sicherheitskontrolle für Asbest vor, das auf der heutigen Kabinettssitzung beschlossen wurde.
Das Gesetz verpflichtet Gebäudebesitzer dazu, eine Prüfung des Asbestgehalts ihres Gebäudes durchzuführen.
Außerdem ist beim Import oder der Produktion eines eventuell asbesthaltigen Rohstoffes die Genehmigung des Umweltministers binnen einer bestimmten Frist einzuholen.