Ausländische Arbeitnehmer dürfen künftig nach Ablauf der festgelegten Beschäftigungsfrist erneut in ein Arbeitsverhältnis in Südkorea übernommen werden.
Eine entsprechende Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Einstellung von Gastarbeitern liege nun vor, teilte das Arbeitsministerium mit.
Demnach dürfen Arbeitnehmer aus 15 Ländern, die mit Südkorea einen Gastarbeitervertrag abgeschlossen haben, ab dem 2. Juli nach einer Beschäftigung von vier Jahren und zehn Monaten in Südkorea wieder für dieselbe Dauer eingestellt werden.
Voraussetzung ist, dass sie zunächst in ihr Heimatland zurückkehren und erst drei Monate später wieder nach Südkorea zurückkommen. Zudem sollten sie während des ersten Aufenhaltes in Südkorea nicht den Arbeitsplatz gewechselt haben.
Die neue Regelung gilt für die Agrar- und Viehzuchtindustrie, die Fischerei sowie Betriebe im herstellenden Gewerbe, die weniger als 30 Mitarbeiter haben.