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Innerkoreanisches

Neues Gesetz soll Erbansprüche von Nordkoreanern in Südkorea regeln

Write: 2012-05-11 09:32:45Update: 2012-05-11 09:49:29

Ein neues Gesetz soll die Erbansprüche von Nordkoreanern in Südkorea regeln.

Wie das Justizministerium bekanntgab, solle das Sondergesetz zu innerkoreanischen Erbschafts- und Familienbeziehungen ab dem heutigen Freitag gelten.

Dem Gesetz zufolge muss nordkoreanischer Besitz in Südkorea von einem gerichtlich bestellten Vermögensverwalter betreut werden. Alle Vermögensübertragungen, die nicht über einen Vermögensverwalter erfolgen, werden damit null und nichtig.

Zudem müssen Nordkoreaner, die Besitz aus Südkorea ausführen möchten, über ihren Vermögensverwalter eine diesbezügliche Genehmigung des südkoreanischen Justizministers einholen.

Alle Nordkoreaner, die im Süden über Besitz verfügen, müssen nun innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes vor Gericht die Bestellung eines Vermögensverwalters beantragen.

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