Wirtschaft
Urteil: Beschlagnahmung von nicht gemeldetem Auslandsvermögen rechtens
Write: 2012-06-01 10:50:00 / Update: 2012-06-01 10:50:00
Laut einem Verfassungsurteil ist die Beschlagnahmung von nicht gemeldetem Auslandsvermögen rechtens.
Verhandelt wurde die Verfassungsmäßigkeit eines entsprechenden Gesetzes aus den 1960er Jahren. Anlass war die Klage des Vize-Vorsitzenden der Hyosung Gruppe Cho Hyun-sang, dessen Ferienanlage auf Hawaii im Wert von 2,6 Millionen Dollar beschlagnahmt worden war.
Cho war verurteilt worden, weil er den Kauf nicht den Heimatbehörden gemeldet hatte. Anschließend wandte er sich mit einer Klage an das Bezirksgericht Seoul, mit der Begründung, dass das Gesetz aus den 1960er Jahren nicht mehr verfassungsgemäß sei.
Der Fall landete schließlich vor dem Verfassungsgericht, das die Rechtmäßigkeit des Gesetzes nun bestätigte. Dessen Richter rügten den bedeutenden negativen Effekt für die hiesige Wirtschaft, wenn Vermögen im Ausland nicht angezeigt werde. Wer auf diese Weise vorgehe, stelle das persönliche Interesse über den Nutzen für die Allgemeinheit, so die Richter.
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