Die Regierung will die Führungsstruktur der Finanzinstitute verbessern.
Ein Gesetz hierfür wurde auf der Kabinettssitzung verabschiedet.
Demnach soll der Vorstand eines Finanzinstituts zur Hälfte aus externen Mitgliedern bestehen. Um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrates zu garantieren, dürfen seine Mitglieder zu externen Vorstandsmitgliedern ernannt werden.
Zudem werden die Rechte der Aktieninhaber, deren Anteil drei Prozent überschreitet, hinsichtlich der Beteiligung an der Ernennung und Entlassung von Aufsichtsratsmitgliedern beschränkt.
Das Gesetz verpflichtet zudem die Finanzinstitute dazu, ihre internen Regeln zur Führungsstruktur, darunter die Bildung des Vorstands und Bewertung von Verdiensten der Führungskräfte im Internetauftritt zu veröffentlichen.